Empirische Adäquatheit
In der Wissenschaftstheorie bezeichnet empirische Adäquatheit (empirische Angemessenheit) die empirische Bestätigung oder die „Übereinstimmung mit den Fakten“ eines theoretischen Konzeptes oder eines Gesetzes.
In der Wissenschaftstheorie bezeichnet empirische Adäquatheit (empirische Angemessenheit) die empirische Bestätigung oder die „Übereinstimmung mit den Fakten“ eines theoretischen Konzeptes oder eines Gesetzes.