Endmoränenlage „Höhe 585,1“ zwischen Gunzenweiler und Litzelmannshof

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Das Gebiet Endmoränenlage „Höhe 585,1“ zwischen Gunzenweiler und Litzelmannshof ist ein mit der Verordnung vom 10. September 1954 durch das Landratsamt Tettnang ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.35.017) im Norden der baden-württembergischen Gemeinde Neukirch im Bodenseekreis in Deutschland.

Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das rund 21 Hektar große Landschaftsschutzgebiet Endmoränenlage „Höhe 585,1“ zwischen Gunzenweiler und Litzelmannshof gehört naturräumlich zum Westallgäuer Hügelland und liegt auf einer Höhe zwischen rund 550 und 585,1 m ü. NN. Es erstreckt sich im Norden des Neukircher Ortsteils Gunzenweiler, östlich von Vorderessach und westlich der Haslach und der Kreisgrenze zum Landkreis Ravensburg.

Schutzzweck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines schlanken Rundkegels aus der Stillstandslage des Rheingletschers mit seiner landschaftlichen Schönheit und Eigenart.[1]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Referenzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen entlang der Argen in den Gemeinden Kreßbronn, Langnau, Neukirch und Tannau vom 15. September 1954 (Schwäbische Zeitung vom 15. September 1954)

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Koordinaten: 47° 40′ 23,5″ N, 9° 43′ 25,7″ O