Endverbleibserklärung

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Die Endverbleibserklärung (EVE, Endverbleibsdokument, Kundenerklärung) ist ein von einem Warenempfänger zu unterschreibendes Dokument, in dem die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und ggf. das Empfängerland dokumentiert sind.

Endverbleibserklärungen werden in verschiedenen Bereichen benutzt, u.a.

Wirtschaftsgüter, die nur mit einer Endverbleibserklärung an einen Empfänger weitergegeben werden dürfen, unterliegen somit einer rechtlichen Kontrolle. Mithilfe der Endverbleibserklärung soll in erster Linie die zweckgerichtete Nutzung des Wirtschaftsgutes sichergestellt werden. Im Rahmen der Exportkontrolle wird darüber hinaus auch der Export von Waren in bestimmte Länder kontrolliert oder sogar verboten (bei Embargos).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (PDF)
  2. Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe, [1]
  3. Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (PDF)