Erbschaftsteuer in Lettland
In Lettland gibt es weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer.[1] Erwerbe von Todes wegen sowie unentgeltliche Zuwendungen im Wege einer Schenkung durch eine natürliche Person unterliegen auch nicht der Einkommensteuer. Eine Ausnahme bilden die auf diesem Wege erworbenen Urheberrechte mit laufenden Lizenzeinnahmen (Art. 9 Nr. 9 EinkommensteuerG).[2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Alexander Gebhardt und Theis Klauberg: Erbrecht in Lettland, in: Rembert Süß: Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seiten 951 ff., 963
- ↑ Personal Income Tax, amtliche Übersetzung (englisch), Seite des Finanzministeriums, besucht am 18. August 2009, unter: Personal Income Tax