Eucharistische Nüchternheit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. August 2016 um 14:17 Uhr durch Dostojewskij (Diskussion | Beiträge) (Kategorie:Fasten (Christentum)). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eucharistische Nüchternheit (lateinisch: ieiunium eucharisticum, wörtlich: eucharistisches Fasten) bedeutet in der katholischen Kirche die Enthaltung von allen Speisen und Getränken (außer Wasser und Arznei) eine gewisse Zeitspanne, heute wenigstens eine Stunde, vor Empfang der heiligen Kommunion.[1]

Ursprünglich waren die Kommunikanten verpflichtet, vor dem Empfang der heiligen Kommunion ab Mitternacht des Tages nüchtern zu bleiben; Papst Pius XII. verkürzte diese Frist am 19. März 1957 mit dem Motu proprio Sacram communionem auf drei Stunden für feste Speisen und alkoholische Getränke, auf eine Stunde für nichtalkoholische Getränke.[2] 1964 wurde sie mit der päpstlichen Anordnung "Die XXI mensis" auf wenigstens eine Stunde verkürzt.[3]

Literatur

  • Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe. Herausgegeben von den Liturgischen Instituten Salzburg, Trier, Zürich. Herder, Freiburg im Breisgau 1976, ISBN 3-451-17478-2 (online).

Einzelnachweise

  1. can. 919 CIC
  2. Sacram communionem, Wortlaut bei kathpedia.com
  3. Die XXI mensis, Wortlaut bei kathpedia.com