Fundteilung

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Als Fundteilung bezeichnet man die Regelung 'die Hälfte archäologischer Fundstücke gehen in das Land, das die Ausgrabung finanziert und organisiert hat; die andere Hälfte bleibt im Land, in dem die Ausgrabung stattfand.'

Beispiele

  • 1924 wurde im Antikengesetz des Irak festgeschrieben: Alle ausländischen Expeditionen mussten die Hälfte der Ausgrabungsfunde dem Irak-Museum in Bagdad überlassen, dazu zudem alle als einmalig angesehenen Kunstwerke.[1]
  • Henri Seyrig (1895–1973) verfasste das vom „Hochkommissar für Syrien und Libanon“ am 7. November 1933 erlassene Antikengesetz und dessen Ausführungsbestimmungen (Réglement sur les Antiquités) und schuf Regeln für die Teilung der Funde. Er stellte auch Grabungslizenzen aus.
  • Die Uruk-Warka-Sammlung Heidelberg besteht vor allem aus Fundstücken, die durch Fundteilung in den 1950er und 1960er Jahren an das orientalische Institut der Universität Heidelberg gelangten.
  • die Torlöwen aus Sam'al im Pergamonmuseum (Berlin) wurden bei Ausgrabungen des Orient-Comités 1890/91 gefunden und im Rahmen der damals üblichen Fundteilung nach Berlin gebracht; ebenso die Büste der Nofretete.

Siehe auch

Quellen

  1. [1]