Gaius Servilius Ahala (Konsul)

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Der im Rom des 5. Jahrhunderts v. Chr. geborene Politiker Gaius Servilius Ahala bekleidete 427 v. Chr. das Amt des Konsuls in der frühen römischen Republik.

Familie

Gaius Servilius Ahala gehörte zur altpatrizischen gens der angeblich aus Alba Longa stammenden Servilier. Die Angehörigen des Familienzweigs mit dem Cognomen Ahala spielten in Rom während des 5. und 4. vorchristlichen Jahrhunderts eine bedeutende Rolle.[1]

Der Konsul des Jahres 427 v. Chr. ist nicht mit dem gleichnamigen Konsulartribun Gaius Servilius Ahala der Jahre 408, 407 und 402 v. Chr. identisch.

Konsulat

Gaius Servilius Ahala wurde am 17. November 427 v. Chr. zusammen mit Lucius Papirius Mugillanus für ein Jahr zum Konsul der römischen Republik bestellt. Lucius Papirius Mugillanus füllte dieses Amt bereits zum zweiten Mal aus.[2]

Das Jahr verging, ohne dass es mit Veji, das noch im Vorjahr Überfälle auf römisches Gebiet unternommen hatte, zu einem weiteren Zusammenstoß kam. Wegen des fehlgeschlagenen Versuchs, mit den Etruskern eine friedliche Einigung zu erzielen, konnten die Plebejer die Verabschiedung eines Gesetzes erreichen (der lex de bello indicendo), wonach Kriegserklärungen von den Comitia Centuriata votiert und die Kriegsführung den Konsulartribunen des folgenden Jahres übertragen werden musste.

Konsulartribunat

In den Jahren 419, 418 und 417 v. Chr. amtierte ein Gaius Servilius Structus als Militärtribun mit konsularischer Gewalt. Der Chronograph von 354 setzt diese Person mit dem Konsul von 427 v. Chr. gleich, obwohl dies aufgrund der unterschiedlichen Cognomina aus moderner Sicht alles andere als sicher ist. Dennoch geht die Forschung trotz der unsicheren Quellenlage[3] ebenfalls davon aus, dass es sich um ein und dieselbe Person handelte.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Friedrich Münzer: Servilius (Ahala). In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II A,2, Stuttgart 1923, Sp. 1768–1773.
  2. Titus Livius, Ab urbe condita IV,2,30.
  3. Robert Maxwell Ogilvie: A commentary on Livy, Books 1–5. Clarendon Press, Oxford 1965, S. 603.