Gerichtsbezirk Mattsee

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Ehemaliger Gerichtsbezirk
Mattsee
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Salzburg-Umgebung
Sitz des Gerichts Mattsee
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zuständiges Landesgericht  Salzburg
Aufgelöst 1. Juni 1923
Zugeteilt zu Neumarkt, Oberndorf


Der Gerichtsbezirk Mattsee war ein dem Bezirksgericht Mattsee unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk bestand bis Ende Mai 1923 und umfasste einige Gemeinden im Norden des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Mattsee wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 12 Steuergemeinden Berndorf, Engerreich, Großeneck, Hof, Mattsee, Matzing, Obernberg, Obertrum, Schleedorf, Schönstraß, Seeham, Wallsperg.[1] Der Gerichtsbezirk Mattsee bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Abtenau, Golling, Hallein, Oberndorf, Neumarkt, Salzburg und Sankt Gilgen den Bezirk Salzburg-Umgebung,[3] wobei die südlichen Gerichtsbezirke Ende des 19. Jahrhunderts als Bezirk Hallein abgetrennt wurden.

Der Gerichtsbezirk Mattsee wurde per 1. Juni 1923 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Golling und Lofer aufgelöst, wobei der Gerichtsbezirk Mattsee zwischen den Gerichtsbezirken Neumarkt und Oberndorf aufgeteilt wurde. Hierbei wurden die Gemeinden Mattsee, Obertrum und Schleedorf dem Gerichtsbezirk Neumarkt bei Salzburg und die Gemeinden Berndorf und Seeham dem Gerichtsbezirk Oberndorf zugeschlagen.[4]

Gerichtssprengel

Der Gerichtsbezirk Mattsee umfasste vor der Auflösung das Gebiet der heutigen fünf Gemeinden Mattsee, Obertrum am See, Schleedorf, Berndorf bei Salzburg und Seeham.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1886 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 187/1923: „Verordnung der Bundesregierung vom 29. März 1923, betreffend die Auflassung von Bezirksgerichten“

Literatur