Gesetzeskraft

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Mit der Gesetzeskraft wird der Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit eines Gesetzes bezeichnet. Viele Gesetze enthalten eine Regelung, wann das Gesetz in Kraft tritt. Wenn diese Regelung fehlt, tritt die Gesetzeskraft in Deutschland gemäß Art. 82 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz grundsätzlich 14 Tage nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt ein.