Hausalarm

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Unter Hausalarm versteht man akustische und optische Signale innerhalb eines Gebäudes, die einen Alarm anzeigen.

Der Begriff Hausalarm ist nicht genormt. An Hausalarmanlagen werden demnach auch keine sicherheitstechnischen Anforderungen im Sinne von Brandmelde- oder Gefahrenanlagen gestellt. Zunächst war unter dem Begriff der Alarm in Justizvollzugsanstalten gemeint, mit dem das Justizpersonal neben den roten Druckknopfmelder zum Ruf der Feuerwehr mit einem blauen Druckknopfmelder die Kollegen zu Hilfe rufen konnte - daher auch der Begriff Hausalarm.

Auch einige Bauaufsichten bzw. Feuerwehren verlangten die Nutzung von blauen Handfeuermeldern, wenn die Brandmeldeanlage nicht zur Feuerwehr aufgeschaltet war. Mit der Harmonisierung der europäischen Normen ist seit 2001 in der EN 54-11 die Farbe Rot generell für Handfeuermelder festgelegt worden - unabhängig ob die Anlage zur Feuerwehr aufgeschaltet ist. Entscheidend ist die Verwendung als Brandmelde- und Gefahrenmeldeanlage mit der Alarmierung von Personen und Auslösung von Brandfallsteuerungen. Zur Unterscheidung werden nun die Handfeuermelder zum Teil entsprechend den Anschaltbedingungen der Feuerwehren zusätzlich beschriftet. Dabei wird der interne Alarm häufig als Hausalarm bezeichnet.

Der Hausalarm kann somit als interner Alarm einer Brandmeldeanlage bezeichnet werden. Es können jedoch auch andere Alarmarten außerhalb der Normung realisiert werden.