Heimkehrergesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer
Kurztitel: Heimkehrergesetz
Abkürzung: HkG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Heimkehrerrecht, Sozialrecht
Fundstellennachweis: 84-1/2
Erlassen am: 19. Juni 1950 (BGBl. S. 221)
Inkrafttreten am: 1. April 1950
Letzte Änderung durch: Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 5 Einigungsvertrag vom 31. August 1990 in Verbindung mit Art. 1 G vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 1038)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. September 1990
(Art. 6 G vom 23. September 1990)
Außerkrafttreten: 1. Januar 1992 (Art. 1, 4 G vom
20. Dezember 1991, BGBl. I S. 2317)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Heimkehrergesetz ist ein am 19. Juni 1950 für die Bundesrepublik Deutschland erlassenes Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (HkG), das am 20. Dezember 1991 vom Deutschen Bundestag aufgehoben wurde.

Ziel dieses Gesetzes war die Förderung der Wiedereingliederung der Heimkehrer nach dem 1. Januar 1947. So wurden in dem Gesetz der Fortbestand von Arbeitsverhältnissen und der Anspruch auf Arbeitslosengeld geregelt.

Heimkehrer im Sinne des Gesetzes waren Deutsche, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem militärischen Verband in Kriegsgefangenschaft geraten, nach dem 8. Mai 1945 entlassen und nach dieser Entlassung binnen zwei Monaten in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer) zurückgekehrt waren.

Quellen

Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Band / Volume 28 (1968)

Weblinks