Insemination

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Als Insemination wird jede Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau oder eines weiblichen Tieres bezeichnet, die nicht über den Weg der Kopulation erfolgt. Hierbei kann es zu einer Befruchtung kommen. Insemination ist die gängigste Methode zur künstlichen Befruchtung.

Insemination beim Menschen

In Deutschland wird bei verheirateten Paaren oder heterosexuellen Partnern in einer stabilen Partnerschaft die juristisch unbedenkliche Insemination durch das Sperma des Ehemannes oder Partners in einer festgefügten Partnerschaft, die homologe Insemination, von der Übertragung des Samens eines anderen Mannes, der heterologen Insemination unterschieden.[1] Die homologe Insemination schließt auch die Anwendung der Insemination bei einer unverheirateten Frau in festgefügter Partnerschaft mit ein. Handelt es sich bei dem Samenspender um einen Dritten, der weder verheiratet noch in einer festgefügten Partnerschaft zur Frau steht, wird dies als heterologe Insemination bezeichnet.[1]

Der Insemination geht in den meisten Fällen eine hormonelle Stimulation voraus; diese führt in etwa 20 % aller Fälle zu Mehrlingsgeburten.

Insemination durfte in der Vergangenheit in Deutschland von Ärzten nur bei verheirateten Frauen durchgeführt werden. Alleinstehende oder homosexuelle Frauen, die über diesen Weg ihren Kinderwunsch erfüllen wollten, durften die Insemination allerdings straffrei und gefahrlos selber vornehmen. Das Spermaspenden zu diesem Zweck war bereits in der Vergangenheit nicht strafbar. Jede Person, die einer unverheirateten Frau beim Vorgang der Insemination als solchem half, machte sich aber genauso strafbar, wie es bei einem Arzt der Fall war. In einigen benachbarten EU-Staaten (Niederlande, Belgien, Dänemark, ...) war die Insemination durch Ärzte jedoch auch bei alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren möglich.

Die Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion wurden mittlerweile von der Bundesärztekammer überarbeitet und in Deutschland ist es nunmehr auch Ärzten laut Berufsordnung gestattet, bei unverheirateten Frauen Inseminationen vorzunehmen, sofern der Samenspender in einer festgefügten Partnerschaft zur Frau steht und gesichert ist, dass er die Vaterschaft anerkennen wird.[1] Inwiefern auch verpartnerten lesbischen Frauen die Insemination durch Ärzte erlaubt ist, ist umstritten. Nach Ansicht des LSVD ist die Insemination verpartnerten Frauen erlaubt.[2]

Die rechtliche Lage in einzelnen Ländern der Europäischen Union ist sehr unterschiedlich gestaltet. Einen Überblick hierzu erarbeitete 2001 das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.[3]

Insemination bei Tieren

Literatur

  • Iris Semke: Künstliche Befruchtung in wissenschafts- und sozialgeschichtlicher Sicht (= Marburger Schriften zu Medizingeschichte, Band 34), Lang, Frankfurt am Main u.a. 1996, ISBN 3-631-49443-2 (Dissertation an der Universität Marburg 1994, 141 Seiten).

Einzelnachweise

  1. a b c C. Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu: Neufassung der Richtlinie zur assistierten Reproduktion vom 18. November 2006. (Memento vom 26. April 2014 im Internet Archive) In: Rheinisches Ärzteblatt 7/2007, S. 27; siehe auch Amtliche Bekanntmachungen, S. 78 (Memento vom 26. April 2014 im Internet Archive)
  2. LSVD:Insemination ist nicht verboten (Presseerklärung vom 27. Oktober 2011)
  3. Rechtliche Regelungen zur Fortpflanzungsmedizin in europäischen Ländern (PDF-Datei; 132 kB)

Siehe auch

Weblinks

  • familienplanung.de - Insemination: Das Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
  • Heiminsemination: Informationsseite mit praktischen Tipps zum Thema künstliche Befruchtung für Zuhause
Wiktionary: Insemination – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen