Invocatio Dei

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Die Invocatio Dei (lat. Anrufung Gottes) ist eine Form des Gottesbezuges in Verfassungen, bei der die Verfassung im Namen Gottes erlassen wird.[1] Eine bloße Nennung Gottes in der Verfassung dagegen bezeichnet man als Nominatio Dei.

Diese Form der Invocatio ist ferner der eröffnende Bestandteil mittelalterlicher Urkunden. Ihr folgt die Intitulatio.

Siehe auch

Quellen

  1. T. Stein: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott ...“: Christliches Menschenbild und demokratischer Verfassungsstaat. 2001, S. 185 ff.