Jedermannsrecht (Begriffsklärung)
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Jedermannsrecht steht für:
- Jedermannsrecht, ein in einigen Ländern Europas geltendes Gewohnheitsrecht bei der Nutzung der Wildnis und anderen privaten Eigentums
- Jedermann-Festnahmerecht im Strafverfahrensrecht
- Jedermann-Grundrechte im deutschen Grundgesetz
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