Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung

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Die nach Wilhelm I. benannte Kaiser Wilhelm-Stiftung für die Angehörigen der deutschen Reichs-Postverwaltung wurde aus den Überschüssen der Verwaltung der französischen Landesposten durch die Deutsche Reichspost während des Deutsch-Französischen Krieges (1870/71) gebildet.

Zweck

Ihr Zweck war die Wohlfahrt der Angehörigen der Deutschen Reichspost zu fördern und ihren Familien oder Hinterbliebenen „zur Hebung der sittlichen und geistigen Bildung und des wirtschaftlichen Wohls Unterstützung“ zu gewähren. Für eine Berücksichtigung aus der Stiftung kamen alle, auch nicht mehr im Dienste befindlichen Angehörige der Verwaltung in Frage. Aus den Zinsen der Stiftung und den sonstigen Zuwendungen wurden:

  1. Reisestipendien an Beamte zur Erweiterung der Sprachkenntnisse in fremden Ländern oder zum Studium der Verkehrseinrichtungen im Ausland gewährt,
  2. Angehörige von Beamten in ihren Studien auf Universitäten oder höheren Bildungsanstalten durch Stipendien unterstützt,
  3. Beamtenhinterbliebenen Beihilfen zur Aufnahme in Erziehungsanstalten, Waisen-, Altersversorgung-, oder Krankenhäusern zugewiesen.

Geschichte

Die Reichspostverwaltung hatte während des Krieges mit Frankreich aus der Wahrnehmung des Landespostdienstes in den besetzten französischen Gebietsteilen einen Überschuss erzielt. Durch Reichsgesetz vom 20. Juni 1872 überwies der Deutsche Kaiser aus diesem Überschuss 300.000 Mark (ℳ) zur Gründung einer Stiftung im beschriebenen Sinne. Nach der Vereinigung von Post und Telegraphie durch Reichsgesetz vom 4. März 1876 wurden die Bestimmungen der Satzungen für die Stiftung durch eine Kaiserliche Order vom gleichen Tage auch auf die Beamten der Reichtstelegraphenverwaltung ausgedehnt. 1890 war das in zinstragenden Wertpapieren, Hypotheken und Sicherheitsurkunden angelegte Vermögen auf 586.350 ℳ angewachsen, was heute ungefähr 4.711.275 Euro entsprechen würde. Durch die Inflation waren es 1922, 4.243.175 ℳ (2.041.117 Euro). Aus den Zinsen konnten jährlich rund 40.000 ℳ für Reise- und Studienbeihilfen und eben soviel für Unterstützungen und andere Zwecke aufgewendet werden. Seit dem Währungsverfall 1923 fehlten der Stiftung jegliche Einnahmen. Studienbeihilfen, Unterstützungen usw. konnten seit dem nicht mehr gewährt werden.

Siehe auch

Literatur

  • Handwörterbuch des Postwesens
    • 1. Auflage; S. 306–307
      • Postunterstützungskasse, S. 501
      • Wohlfahrtswesen, S. 701–703
    • 2. Auflage; (Stiftungen) S. 698
  • Archiv für Post und Telegraphie, Herausgegeben im Auftrag des Reichspostministeriums, Verlag: Postzeitungsamt Berlin W.; Jahrgang 1902; S. 765

Weblinks