Kollegialorgan

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Kollegialorgane sind Organe, denen mehrere Personen als Organwalter zugeordnet sind, z. B. der Vorstand einer Aktiengesellschaft, ein Aufsichtsrat, ein Verwaltungsrat oder auch ein Betriebsrat. Auch im Bereich der staatlichen Verwaltung bestehen Kollegialorgane, diese werden zuweilen auch als Kollegialbehörden bezeichnet. Beispiele für Kollegialorgane in der staatlichen Verwaltung sind die Bundesregierung, die Landesregierungen oder die Gemeinderäte.

Die Mitglieder eines Kollegialorgans nehmen gemeinsam die dem Kollegialorgan zugeordneten Aufgaben und Zuständigkeiten wahr. Ihre Willensbildung, die etwa nach einem Mehrheitsentscheidung oder Konsensprinzip ausgestaltet sein kann, erfolgt in der Regel nach einem in einer Geschäftsordnung festgelegten Organisationsrecht.

Das Gegenteil von einem Kollegialorgan ist das Einzelorgan.

Siehe auch

Literatur

  • Carmen Thiele: Regeln und Verfahren der Entscheidungsfindung innerhalb von Staaten und Staatenverbindungen: Staats- und kommunalrechtliche sowie europa- und völkerrechtliche Untersuchungen. Springer, 2008, ISBN 3-540-78994-4.