Kreisgericht (Schweiz)
In der Schweiz tragen/trugen folgende Gerichte die Bezeichnung Kreisgericht:
Im Kanton St. Gallen sind Kreisgerichte die Eingangsinstanz.[1]
Die heutigen Regionalgerichte des Kantons Bern trugen vor der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung den Namen Kreisgericht.[2]
Auch die früheren Kreisgerichte des Kantons Graubünden wurden mit der «Gerichtsreform 1» im Jahre 2000 aufgehoben und deren Zuständigkeiten auf die ebenfalls erstinstanzlichen Bezirksgerichte übertragen.[3]
Zur Eingangsinstanz in den anderen Kantonen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz).
Einzelnachweise
- ↑ SG: Gerichtsgesetz vom 2. April 1987 (insbes. Art. 3, 5, 6)
- ↑ BE: Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden in Zivil- und Strafsachen (GOG) vom 14. März 1995 (insbes. Art. 1, 20–29)
- ↑ Ja zu einer ausgewogenen und überzeugenden Gerichtsreform