Kreisgericht (Schweiz)

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Kreisgericht Werdenberg (Kanton St. Gallen)

In der Schweiz tragen/trugen folgende Gerichte die Bezeichnung Kreisgericht:

Im Kanton St. Gallen sind Kreisgerichte die Eingangsinstanz.[1]

Die heutigen Regionalgerichte des Kantons Bern trugen vor der Neuorganisation der Verwaltungsgliederung den Namen Kreisgericht.[2]

Auch die früheren Kreisgerichte des Kantons Graubünden wurden mit der «Gerichtsreform 1» im Jahre 2000 aufgehoben und deren Zuständigkeiten auf die ebenfalls erstinstanzlichen Bezirksgerichte übertragen.[3]

Zur Eingangsinstanz in den anderen Kantonen siehe den Artikel Bezirksgericht (Schweiz).

Einzelnachweise

  1. SG: Gerichtsgesetz vom 2. April 1987 (insbes. Art. 3, 5, 6)
  2. BE: Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden in Zivil- und Strafsachen (GOG) vom 14. März 1995 (insbes. Art. 1, 20–29)
  3. Ja zu einer ausgewogenen und überzeugenden Gerichtsreform