Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

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Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
(KdFS)
KdFS-Logo
Rechtsform Stiftung des öffentlichen Rechts
Bestehen seit 17. Mai 1993
Stifter Freistaat Sachsen
Sitz Dresden
Zweck
  • Projektförderung
  • Stipendienvergabe
  • Ankauf von Kunstwerken
Vorsitz Ulf Großmann (Präsident) Ralph Lindner (Direktor)
Stiftungskapital 17 Millionen
Website www.kdfs.de

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen (KdFS) ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts.

Geschichte

Die Stiftung wurde vom Sächsischen Landtag mit Wirkung vom 17. Mai 1993 als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts per Gesetz errichtet. Sie hat ihren Sitz seit 1996 auf dem Gelände des Festspielhauses Hellerau in Dresden. Stiftungsdirektor seit 2003 ist Ralph Lindner.

Profil

Die Stiftung initiiert, realisiert und fördert Projekte. Sie vergibt Stipendien und kauft Werke bildender Künstler. Ihre Ziele sind die Entwicklung neuer künstlerischer Ausdrucksformen und die nachhaltige Vermittlung zeitgenössischer Kunst und Kultur. Die Pflege des kulturellen Erbes sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses zählen ebenfalls zu ihren Aufgaben. Gefördert werden Vorhaben mit überregionaler oder landesweiter Bedeutung und Beiträge zum internationalen kulturellen Austausch. Mit ihren eigenen Projekten reagiert die Kulturstiftung auf den gesellschaftlichen und kulturellen Wandel in Sachsen und in den angrenzenden Ländern Europas. Sie entwickelt Programm zur Unterstützung des kulturellen Dialogs mit den europäischen Nachbarn in Mittel- und Osteuropa, aber auch in Nordamerika und in Ostasien.

Ziele

Die Stiftung fördert die Kultur und Kunst im Freistaat Sachsen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

  • die Förderung von Vorhaben im Bereich der Musik, der Literatur, des Films, der darstellenden und bildenden Kunst und ihrer Einrichtungen sowie der kulturellen Breitenarbeit freier Träger,
  • die Förderung von Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und -einrichtungen,
  • die Förderung von Künstlern und künstlerischem Nachwuchs,
  • die Förderung kulturellen Austausches,
  • die Beteiligung an der Koordinierung kultureller Einrichtungen im Freistaat Sachsen,
  • die Beratung des Sächsischen Landtages und der Sächsischen Staatsregierung bei kulturellen Entscheidungen.

Zur Erfüllung der ihr übertragenden Aufgaben stellt der Freistaat Sachsen der Kulturstiftung etwa 3 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Förderungsgegenstände

Die Stiftung fördert jedes Jahr rund 250 Vorhaben der zeitgenössischen Kunst und Kultur in den Bereichen der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst und Musik, dem Film, der Literatur, der Soziokultur und den spartenübergreifenden Projekten. Mit ihren operativen Vorhaben gibt die Kulturstiftung Impulse für die Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen. Die Stiftung vergibt außerdem Arbeits- und Aufenthaltsstipendien zur Förderung von Künstlern und des künstlerischen Nachwuchs, und tätigt Ankäufe von Kunstwerken und Musikinstrumenten.

Preise

  • Sächsischer Initiativpreis für Kunst und Kultur
  • Sächsischer Preis für soziokulturelles Engagement

Gremien

Kuratorium

Dem Kuratorium steht der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen vor. Geschäftsführende Kuratorin ist die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst. Zu den Aufgaben des Kuratoriums zählen die Beratung des Stiftungsvorstands sowie die Verabschiedung des Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses.

Stiftungsvorstand

Der fünfköpfige Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung nach außen. Er berät die strategischen Leitlinien. Der Präsident der Kulturstiftung ist zugleich Vorsitzender des Stiftungsvorstands. Weitere Mitglieder sind Persönlichkeiten aus dem Kulturbereich, der Präsident des Sächsischen Kultursenats sowie Vertreter verschiedener Ministerien.

Fachbeiräte

Die Beiräte bestehen aus ehrenamtlich tätigen Persönlichkeiten, die sich für Kunst und Kultur in Sachsen einsetzen und die über ein reiches Fachwissen in ihrem Berufsfeld verfügen. Sie werden jeweils für drei Jahre berufen. Mit ihrer Kompetenz, ihrem fachlichen Ansehen und ihren Erfahrungen unterstützen sie den Vorstand und die Geschäftsstelle der Kulturstiftung maßgeblich bei der Erfüllung des Stiftungszwecks. Die Urteile und Einschätzungen der Fachbeiräte sind die Grundlage jeder Förderung. Es bestehen Fachbeiräte für die Bereiche Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur und Spartenübergreifende Projekte.

Sächsischer Kultursenat

Mit Gesetz vom 17. Mai 1993 errichtete der Freistaat Sachsen den Sächsischen Kultursenat. Dieses Gremium aus 24 der Kunst und Kultur Sachsens verbundenen Persönlichkeiten wird vom Ministerpräsidenten berufen. Es wird ergänzt durch entsandte Vertreter des Landtags, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Städte- und Gemeindetags und des Sächsischen Landkreistags. Die Senatoren arbeiten ehrenamtlich. Sie beraten und vermitteln in kulturpolitischen Fragen. Der Präsident des Kultursenats ist Christian Schramm. Der Stiftungsdirektor der Kulturstiftung, Ralph Lindner, ist zugleich Geschäftsführer des Kultursenats.

Weblinks