Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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Landwirtschaftskammer NRW, Nevinghoff 40, 48147 Münster
Bonn-Roleber, Landwirtschaftskammer NRW

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster und Bonn ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Aufgabenschwerpunkt, die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen zu fördern und zu betreuen sowie den ländlichen Raum zu stärken. Am 1. Januar 2004 sind die Landwirtschaftskammern Rheinland und Westfalen-Lippe zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fusioniert.

Aufgaben

Das Aufgabenspektrum der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist im Landwirtschaftskammergesetz festgelegt und umfasst im Wesentlichen diese Aufgaben:

  • Die Wirtschaftlichkeit, die Umweltverträglichkeit und den Verbraucherschutz bei der landwirtschaftlichen Erzeugung fördern.
  • Auf eine flächenbezogene und artgerechte Tierhaltung hinwirken.
  • Den ökologischen Landbau in Nordrhein-Westfalen fördern.
  • Die Berufsausbildung und berufliche Fortbildung des Berufsnachwuchses sowie die Weiterbildung aller in der Landwirtschaft Tätigen durchführen und die Betriebe in ihrer nachhaltigen Entwicklung durch Beratung zu unterstützen. Dazu unterhält die Landwirtschaftskammer unter anderem die zwei Versuchs- und Bildungszentren Landwirtschaft Haus Düsse und Haus Riswick sowie die Gartenbauzentren Straelen, Münster-Wolbeck und Essen.
  • Bei der Vermarktung der produzierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse beratend mitwirken und Erzeugerzusammenschlüsse sowie die regionale Vermarktung fördern.
  • Zusätzliche Potenziale in der Produktion, im Absatz und beim Einkommen erschließen, insbesondere bei nachwachsenden Rohstoffen und erneuerbaren Energien.
  • Vermittlung in Fragen des Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutzes
  • Auf eine Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Landwirtschaft hinwirken.
  • Die Bedeutung der Landwirtschaft für Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutz in die Gesellschaft zu vermitteln und den Dialog mit allen gesellschaftlich relevanten Gruppen fördern.

Aufbau

Die Landwirtschaftskammer ist eine berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft, in der gewählte Landwirte, Landfrauen und Gärtner die ehrenamtlichen Entscheidungsgremien bilden. Sie werden für sechs Jahre gewählt. Alle Gremien der Landwirtschaftskammer bestehen zu zwei Dritteln aus Vertretern der Unternehmer und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer.

Oberstes Beschlussorgan ist die Hauptversammlung, die aus 174 gewählten Mitgliedern besteht. 18 Personen aus den Bereichen der Wissenschaft, der Berufsverbände und der Landfrauen werden von der Hauptversammlung als Mitglieder berufen. Die Hauptversammlung tagt mindestens einmal jährlich. Sie fasst die grundsätzlichen Beschlüsse für die Aufgaben der Kammer und beschließt den Haushalt.

Der Hauptausschuss wird von der Hauptversammlung gewählt und besteht aus dem Präsidenten, seinen beiden Stellvertretern und 15 weiteren Mitgliedern. Der Hauptausschuss ist die dauernde Vertretung der Hauptversammlung. Er tagt in der Regel jeden Monat einmal und gibt der Verwaltung die zur Durchführung der Aufgaben erforderlichen Weisungen. Der Hauptausschuss ist vergleichbar mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft.

An der Spitze der Landwirtschaftskammer steht der ehrenamtliche Präsident. Er ist Vorsitzender der Hauptversammlung und des Hauptausschusses und übt die oberste Dienstaufsicht aus.

Der Direktor ist Leiter der Verwaltung. Er führt die laufenden Geschäfte und ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Landwirtschaftskammer. Er ist zugleich Landesbeauftragter und in dieser Eigenschaft eine Landesoberbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weblinks

Koordinaten: 51° 59′ 14,5″ N, 7° 38′ 2″ O