Lastverteilung (Energie)

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In der Energietechnik wird durch Lastverteilung der Bezug von Energie vergleichmäßigt. Dabei steht die Minimierung von Verbrauchsspitzen im Vordergrund.

Elektrische Energie

Wird beispielsweise eine Maschinenhalle mit vielen Maschinen angefahren, erfordert dies (im Gegensatz zum Regelbetrieb) eine sehr hohe Spitzenlast. Üblicherweise müssen Stromlieferanten darum Reservekapazitäten (z. B. in Form von Energiespeichern oder kurzfristig zuschaltbaren Generatoren) bereithalten. Auch kann es dadurch zur temporären Überlastung der beteiligten Infrastruktur wie z. B. Transformatoren und Stromleitungen kommen. Stehen die Maschinen jedoch mit einem Lastverbund-Leitrechner in Verbindung, kann dieser die Maschinen auf deren Anforderung hin minimal zeitversetzt anfahren oder lastabwurffähige Geräte (z. B. Kühlaggregate oder elektrische Öfen) kurzfristig abstellen.

Lastverbünde werden somit präventiv gesteuert. Im optimalen Fall werden so Leistungsspitzen vermieden bzw. erheblich abgemildert. Dies wiederum führt dazu, dass durch die gleichmäßige Ausnutzung der Kapazitäten im Erzeugungs- und Übertragungsbereich geringer dimensionierte Anlagen benötigt werden. Industrielle Verbraucher können bei intelligenter Vermeidung von Spitzenlasten ihre Energiekostenrechnung reduzieren, indem ein geringerer Betrag für den Leistungspreisanteil anfällt.

Gas

Auch im Gasnetz gibt es die Möglichkeit eines Lastabwurfes im Netzmanagement. Dieser ist vertraglich mit Großverbrauchern (z. B. GuD-Kraftwerk, Heizzentrale) geregelt, die für kurze Zeit auf Ersatzbrennstoffe (z. B. Heizöl) ausweichen können, und resultiert in günstigeren Bezugspreisen. Dadurch lassen sich Verbrauchsspitzen im Winter oder Störungen besser ausregeln.

Siehe auch