Lex Aelia Sentia

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. September 2016 um 09:30 Uhr durch Stechlin (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Lex Aelia Sentia war ein 4 n. Chr. im antiken Rom erlassenes Gesetz. Es wurde von Concilium Plebis auf Hinwirken durch Kaiser Augustus verabschiedet und brachte gemeinsam mit der fünf Jahre früher verabschiedeten Lex Fufia Caninia verschiedene Beschränkungen für Freilassungen von Sklaven.

Ihr Inhalt ist vor allem durch die Institutionen des Gaius überliefert. So beschränkte sie den Bürgerrechtserwerb Freigelassener und erklärte bösgläubige Freilassungen für nichtig. Mit der Lex Aelia Sentia wurde zudem die so genannte accusatio ingrati liberti eingeführt, eine sonst nicht näher bekannte Klagmöglichkeit von Freilassern gegen ihre ehemaligen Sklaven.

Quellen

Literatur

  • Adolf Berger: Encyclopedic Dictionary of Roman Law. Band 43. American Philosophical Society, Philadelphia 1953, S. 547.
  • William Smith: Lex Aelia Sentia. In: ders. (Hrsg.): A Dictionary of Greek and Roman Antiquities. John Murray, London 1875, S. 684.