Magistrat (Schweiz)

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Der Magistrat (lateinisch magistratus, «Obrigkeit») ist in der Schweiz die Bezeichnung der höchsten Staatsfunktionäre («Magistraten»), d. h. der Bundesräte, der Bundeskanzler sowie die Bundesrichter «Magistratspersonen» im Sinne von Artikel 1 des Bundesgesetzes über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen vom 6. Oktober 1989 (SR 172.121).

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