Missgunst
Missgunst bezeichnet das Verübeln der Stellung Anderer, sei es in materieller oder in sonstiger Hinsicht.
Abgrenzung gegen den Neid
Vom Neid unterscheidet sich Missgunst in zwei Aspekten: Erstens muss die Person oder Gruppe nicht unbedingt besser gestellt sein, als derjenige, der ihr etwas missgönnt. Zweitens muss der Gegenstand (oder das Privileg, die Begabung etc.) von demjenigen, der einer Person oder Gruppe diesen missgönnt, nicht unbedingt selbst erstrebt werden. In Extremfällen könnte der Missgönnende den Gegenstand auch beschädigen oder gar zerstören.[1]
Missgunst beinhaltet immer einen Aspekt der Destruktivität. Beim Neid hingegen ist das nicht immer so. So gibt es – anders als bei der Missgunst – auch konstruktiven Neid: zum Beispiel etwas (auch) erreichen zu wollen.
Verschleierungstendenz
Missgünstige Gefühle werden den Betreffenden gegenüber aufgrund ihrer allgemeinen Verpöntheit meist verborgen. Sollen sie trotzdem ausgelebt werden, werden zumeist Vorwände für die jeweilige Argumentations- und Handlungsweise herangezogen. In der Literatur hat dieser Vorgang in die Novelle Der Weg zum Friedhof von Thomas Mann Eingang gefunden, in welcher der Protagonist das ordnungswidrige Befahren eines Kieswegs mit dem Fahrrad als Aufhänger nutzt, um seinem tiefersitzenden Groll gegen den Radfahrer Luft machen zu können.
Siehe auch
→ Neid und die Abgrenzung zur Missgunst
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Eduard Brandstätter: Ambivalente Zufriedenheit. Der Einfluß sozialer Vergleiche. Waxmann Verlag, Münster et al. 1998, ISBN 9783830956389, S. 29.