Moralische Person

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Eine moralische Person ist ein Personenzusammenschluss, der vom Recht anerkannt und keine natürliche Person ist.

Im Gegensatz zu den juristischen Personen (Körperschaften) umfassen die moralischen Personen auch solche Personenzusammenschlüsse, die nicht zuvor ausdrücklich von einer Rechtsgemeinschaft (z. B. dem Staat) als solche genehmigt werden müssen (dies sind z. B. die Familie[1] oder der Staat selbst[2]) oder solche Personenzusammenschlüsse, die ihre Existenz aus einer überstaatlichen Quelle ableiten (z. B. Kirchen und ähnliche religiöse und dauerhafte Zusammenschlüsse[3]).

Kirchenrecht

Nach Can. 113 — § 1 des Codex iuris canonici (CIC) haben die katholische Kirche und der Apostolische Stuhl aufgrund göttlicher Anordnung den Charakter einer moralischen Person. Ein Teil der moralischen Personen sind nach Can. 113 — § 2 (CIC) die juristischen Personen („d. h. Träger von ihrer Eigenart entsprechenden Pflichten und Rechten im kanonischen Recht“ als „Gesamtheiten von Personen oder von Sachen“ - Can. 115 — § 1).

Weltliches Recht

Der Begriff der moralischen Person wird auch im österreichischen ABGB (öABGB) und im liechtensteinischen ABGB (FL-ABGB) verwendet. In den §§ 26, 27 und 529 öABGB bzw. in den §§ 26 und 27 FL-ABGB wird der Begriff in einem einschränkenden Sinn auf erlaubte Gesellschaften und Gemeinden angewendet. Im § 1454 öABGB und FL-ABGB wird auf "Kirchen, Gemeinden und andere moralische Körper" verwiesen, gegen die eine Ersitzung und Verjährung nur eingeschränkt möglich ist.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Familie entsteht z. B. durch die Begründung einer Haus-, Lebens-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft, oftmals mit dem Ziel, Kinder gemeinsam aufzuziehen (Definition strittig!).
  2. Völkerrechtlich entsteht ein Staat nach gängiger Definition durch die Proklamation selbst (siehe Staatsgründung), wenn ein Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt vorhanden ist (Drei-Elemente-Lehre) von Georg Jellinek. Eine Anerkennung durch andere Staaten oder eine Internationale Organisation ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.
  3. Als solcher Zusammenschluss als moralische Person könnte unter Umständen auch der souveräne Malteser Orden gesehen werden. Da der Malteser Orden nach Art 4 § 1 der "Verfassung und Codex des souveränen Ritter- und Hospital Ordens vom heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta" eine vom Hl. Stuhl anerkannte juristische Person ist, könnte auch die Einschränkung nach Can. 120 — § 1 CIC greifen, wodurch die römisch-katholische zuständige Autorität diesen Orden rechtmäßig aufheben könnte. Dem steht jedoch wiederum die Qualifikation des Malteser Ordens als anerkanntes Völkerrechtssubjekt entgegen.
  4. Aus § 1472 öABGB bzw. § 1472 FL-ABGB, auf welche die § 1454 öABGB und FL-ABGB verweisen, lässt sich nicht konkret ableiten, dass "moralische Körper" im Sinne des ABGB nur juristische Personen (Körperschaften) sind.