Nachwirkung (Vertrag)

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Im Schuldrecht Deutschlands meint Nachwirkung, dass die im Vertrag getroffenen Regelungen auch nach Ablauf oder Kündigung des Vertrages gelten.

Die Gültigkeit einer Nachwirkung - also auch die eventuelle Notwendigkeit einer expliziten Regelung oder eines expliziten Ausschlusses der Nachwirkung - kann für unterschiedliche Vertragsarten unterschiedlich geregelt sein. Hier ist immer der rechtliche Rahmen zu beachten, in dem ein Vertrag oder eine Vereinbarung abgeschlossen wird. Generell ist es wichtig, sich bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen über eine mögliche Nachwirkung im Klaren zu sein.

Beispiele für Nachwirkung finden sich im Arbeitsrecht. Sollen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen nach Ablauf nicht mehr gelten, dann muss in diesen Verträgen die Nachwirkung ausgeschlossen werden.