Naturalpacht

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Als Naturalpacht bezeichnete man es, wenn der Pachtzins für landwirtschaftliche Nutzflächen nicht als Geldbetrag bezahlt wurde, sondern in Form von vorher auf der Fläche oder dem Betrieb erwirtschafteten Gütern [1]. Diese Art der Bezahlung ist heute in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht mehr gebräuchlich.

Formen

Eine besondere Bedeutung hatte die Naturalpacht bei starken Geldwert- und Preisschwankungen, wenn Naturalien sichere Zahlungsmittel sind, und bei kleinen Verpächtern, die Naturalien zur Selbstversorgung benötigten. Dabei zahlte der Pächter eine vorher festgelegte Menge seines Ernteertrags und hat daher kein Vermarktungsrisiko.

Verbreiteter war der Teilbau, bei dem der Ernteertrag zwischen Eigentümer und Pächter geteilt wurde. Das Teilungsverhältnis wurde durch Leistungen, Bodenqualität und Bewässerung und auch durch Angebot und Nachfrage nach Flächen bestimmt. Die Pachtdauer betrug meist nur ein Jahr bei mündlichen Verträgen mit oft stillschweigender Verlängerung, was Planungssicherheit für den Pächter bedeutete. Gerechte Teilbauverhältnisse hätten eine Teilung von Kapital und Risiko bedeutet. Die einseitige Verschiebung der Machtverhältnisse am Pachtmarkt durch die hohe Nachfrage aufgrund der Bevölkerungsvermehrung hat den Teilbau entarten lassen und zur Verschuldung, Abhängigkeit und Verelendung vieler Pächter geführt [2].

In den USA gab es mit Sharecropping ein ähnliches Pachtsystem.

Einzelnachweise

  1. Franz-Peter Kreutzkamp: Bauernbefreiung auf Cappenberg
  2. Professor Frithjof Kuhnen: Erscheinungsformen der Grundbesitzverfassung