Ordnungsnummer (Taxi)

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Die Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer) eines Taxis wird bei der Konzessionserteilung oder -erweiterung (Zulassung eines Zweit- oder Mehrwagens) vergeben.

Sie gilt nur für das in der Konzessionsurkunde aufgeführte Fahrzeug.

Zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung eines Taxis muss diese Nummer an vorgeschriebener Stelle (Heckscheibe unten rechts, § 27 BOKraft) im Taxi oder am Taxi angebracht sein und von außen und innen lesbar sein. Größe sowie grafische Gestaltung des Schildes sind in der Anlage 3 BOKraft geregelt.

Auf den zum Fahrzeug gehörenden Quittungen muss die Ordnungsnummer aufgestempelt, aufgedruckt oder eingestanzt sein.