Otto Sayn

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Otto Sayn (* 23. August 1866 in Hachenburg; † nach 1934) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben

Sayn hat u.a. in München Rechtswissenschaften studiert.[1] Er gehörte dort dem Corps Suevia an.[2] 1888 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt. 1900 wurde Sayn Amtsrichter und 1907 Amtsgerichtsrat. Im selben Jahr wurde er zum Oberlandesgerichtsrat befördert. 1916 erfolgte die Auszeichnung mit dem Titel Geheimer Justizrat. März 1920 kam er an das Reichsgericht. Er war im IV. Zivilsenat, VI. und V. Strafsenat tätig. Er trat 1932 in den Ruhestand. Er war Kommentator des Reichsgerichtsrätekommentars.

Schriften

  • Die Leibzucht des überlebenden Ehegatten nach den Rechten des vormaligen Justizsenats Ehrenbreitstein und dem Recht des vormaligen Herzogtums Nassau, Neuwied&Berlin 1898 (MPIER-Digitalisat).
  • Hermann Düssell, Otto Sayn: Rechtskarte des Oberlandesgerichtsbezirks Frankfurt a. M. (mit Ausschluss der Hohenzollernschen Lande), Wiesbaden 1902.
  • Das nassauische Privatrecht in seiner Geltung seit dem 1. Januar 1900, Wiesbaden 1915.

Literatur

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 383.

Einzelnachweise

  1. Amtliches Verzeichnis des Personals der Lehrer, Beamten und Studierenden an der königlich bayerischen Ludwig-Maximillians-Universität zu München - Wintersemester 1886/87, München 1886, S. 77 (PDF).
  2. KCL 178/809.