Polizeikommissariat (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. April 2014 um 01:09 Uhr durch 79.245.204.244 (Diskussion) (Sprache, Rechtschreibung, Zeichensetzung, Kosmetik). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Deutschlands wohl bekanntestes Polizeikommissariat: die Davidwache in Hamburg (PK 15)

Als Polizeikommissariat (PK) werden so genannte integrierte örtliche Dienststellen (zuvor meist Polizeirevier oder -wache) der Polizei bezeichnet; das heißt, sowohl die Schutzpolizei (S) als auch die Kriminalpolizei (K) arbeiten dort „unter einem Dach“.

Personalstärke und Ausstattung sind je nach Größe des Zuständigkeitsbereiches sehr unterschiedlich. Bei größeren Polizeikommissariaten (z. B. in ländlichen Bereichen Niedersachsens oder der Großstadt Hamburg) gibt es Außenstellen, um schnell und bürgernah für die Bevölkerung erreichbar zu sein.

Das Polizeikommissariat (mit beiden Dienstzweigen „S“ und „K“) wird in der Regel von einem Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes geleitet. Dieser kann der Schutz- oder der Kriminalpolizei angehören.