Puppe-Regel
Die Puppe-Regel ist ein Begriff aus der Rechtsmedizin. Sie besagt, dass bei aufeinanderfolgenden Schädelbrüchen später entstandene Bruchlinien an früher entstandenen enden. Sie kann somit verwandt werden, um die zeitliche Abfolge der Brüche zu bestimmen. Ihre Benennung geht auf ihren Entdecker zurück, den deutschen Rechts- und Sozialmediziner Georg Puppe (1867–1925).
Literatur
- Burkhard Madea: Praxis Rechtsmedizin. Springer 2003 (Nachdruck 2013), ISBN 978-3-662-09424-2, S. 119
Weblinks
- Thomas Sigrist: Rechtsmedizin. Skriptum des Instituts für Rechtsmedizin am Kantonsspital St. Gallen (2006) ( vom 13. Juni 2007 im Internet Archive) (PDF; 1,22 MB)