Rahmenvereinbarung

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Eine Rahmenvereinbarung ist eine Vereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen, in der die Bedingungen für Einzelaufträge festgelegt werden, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, insbesondere über den in Aussicht genommenen Preis und ggf. die in Aussicht genommene Menge.[1][2]

Es handelt sich also um einen Vertrag, der für eine bestimmt Laufzeit den Abruf von Dienstleistungen oder Waren vorsieht, deren Einzelpreis zwar festgelegt wird, die letztlich abzurufende Menge aber bei Vertragsschluss noch unbekannt ist. Als Beispiel kann hier genannt werden die Beschaffung von Schreibpapier in einem Großbüro für die nächsten drei Jahre.

Einzelnachweise

  1. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Ausgabe 2009, Teil A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A), Abschnitt 1 - Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen, § 4 VOL/A
  2. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Ausgabe 2009, Teil A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A), Abschnitt 2 - Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG), § 4 EG VOL/A