Ratio decidendi

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ratio decidendi (lat. „Entscheidungsgrund“) steht für Rechtsansichten in einer Gerichtsentscheidung, die für die Entscheidung tragend sind. Gegensatz ist das obiter dictum.

Die ratio decidendi ist „der wesentliche Gesichtspunkt“[1] einer gerichtlichen Entscheidung, nach Kriele als generell-abstrakte Regel gedanklich oder ausdrücklich formuliert.

Siehe auch: Präzedenzfall, Ratio

Einzelnachweise

  1. Martin Kriele: Grundprobleme der Rechtsphilosophie. LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32.