Ratio decidendi
ratio decidendi (lat. „Entscheidungsgrund“) steht für Rechtsansichten in einer Gerichtsentscheidung, die für die Entscheidung tragend sind. Gegensatz ist das obiter dictum.
Die ratio decidendi ist „der wesentliche Gesichtspunkt“[1] einer gerichtlichen Entscheidung, nach Kriele als generell-abstrakte Regel gedanklich oder ausdrücklich formuliert.
Siehe auch: Präzedenzfall, Ratio
Einzelnachweise
- ↑ Martin Kriele: Grundprobleme der Rechtsphilosophie. LIT, Münster 2004, 2. Auflage, S. 32.