Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt
Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt, kurz RJWG oder Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 9. Juli 1922 (RGBl. I 1922 S. 633) trat am 1. April 1924 in Deutschland in Kraft und regelte von 1922 bis 1961 (Westdeutschland) die Jugendwohlfahrt, bevor es vom Jugendwohlfahrtsgesetz und ab 1990 vom Kinder- und Jugendhilfegesetz im SGB VIII abgelöst wurde. Seine Einführung wurde vom Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923 begleitet.
Literatur
- Josef Beeking: Zum Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 9. Juli 1922: Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt und die Caritas. Eine grundsätzliche Würdigung verbunden mit Wegweisungen für die praktische Arbeit. (= Schriften zur Jugendwohlfahrt. Band 3). 2. Auflage. Caritasverlag, Freiburg i. Br. 1925.