Reichsgesetzblatt (Frankfurter Nationalversammlung)

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Reichs-Gesetz-Blatt

Beschreibung Amtsblatt
Fachgebiet Recht
Sprache Deutsch
Erstausgabe September 1848
Einstellung Juni 1849
Herausgeber Frankfurter Nationalversammlung
ZDB 513907-7

Das Reichsgesetzblatt der Frankfurter Nationalversammlung war eine Veröffentlichung, die von der ersten deutschen Nationalversammlung, welche 1848 bis 1849 in der Paulskirche zu Frankfurt am Main tagte, herausgegeben wurde. Es war das erste ganz Deutschland umfassende Gesetzesblatt.

Zur Verkündung von Anordnungen der Provisorischen Zentralgewalt sowie zur Verkündung von Gesetzen der Nationalversammlung erschien ein eigenes Publikationsorgan nötig. In der Vorlage zur Debatte über die Einführung eines regelmäßigen Reichsgesetzblattes sah man von unregelmäßig erscheinenden Flugblättern oder der Bekanntgabe von Gesetzen in Zeitungen ab. Insbesondere lehnte man die Nutzung der in den Länden erscheinenden Gesetzesblättern ab, weil diese der beanspruchten übergeordneten Stellung der Reichsbehörden nicht entsprechen würde. Das Blatt wurde vom Reichsjustizminister herausgegeben.[1]

Es erschienen insgesamt achtzehn Ausgaben des Reichsgesetzblattes. Die letzte datiert vom 7. Juni 1849.[2]

In der Ausgabe vom 28. April 1849 wurde die genau einen Monat zuvor, am 28. März 1849, verkündete, von der Nationalversammlung beschlossene Verfassung des deutschen Reiches verkündet. Sie trat aber mangels Unterstützung durch die Fürsten und weil die Reichsverfassungskampagne 1849 scheiterte, nie und nirgends in Kraft; nach Auflösung der Nationalversammlung endete auch das Erscheinen dieses Reichsgesetzblattes.

Einzelnachweise

  1. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der konstitutionierenden Nationalversammlung zu Frankfurt 69. Sitzung vom 1. September 1848 Motive für die Gründung eines Reichsgesetzblattes 1802
  2. Bernd Mertens: Gesetzgebungskunst im Zeitalter der Kodifikationen. Tübingen, 2004 S.221

Siehe auch

Weblinks