Rentsharing

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Mit RentSharing (oder Rent-Sharing) bzw. Pkw-Gemeinschaftsleasing wird in Deutschland eine Sonderform des Autoleasings bezeichnet, die nicht mit CarSharing zu verwechseln ist. Im RentSharing schließt die Leasinggesellschaft für dasselbe Fahrzeug jeweils einen Vertrag mit dem Arbeitgeber (für die betriebliche Nutzung) und einen Vertrag mit dem Arbeitnehmer (für dessen private Nutzung) ab. Diese Vertragsform wird auch als „Zweivertragsmodell“ oder „Gemeinschaftsleasing“ bezeichnet.

Steuerliche Behandlung des RentSharing

Einkommensteuerlich werden die Verträge als einheitliches Leasingverhältnis zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft behandelt. Umsatzsteuerlich handelt es sich einerseits um Leistungsaustausch zwischen Leasinggesellschaft und Arbeitgeber und andererseits um einen Leistungsaustausch zwischen Leasinggesellschaft und Arbeitnehmer. Sofern die Leasingrate des Arbeitnehmers mindestens so hoch ist wie der Wert der Fahrzeugüberlassung gemäß § 8 Abs. 2 EStG (Dienstwagen), ist kein geldwerter Vorteil zu versteuern.

Weblinks