Schwur
Ein Schwur ist ein unter Verwendung von Beteuerungsformeln feierlich abgelegtes Versprechen.
Gegenstand und Leistung
Gegenstand des Schwurs kann das Versprechen einer künftigen Handlung oder eines künftigen Verhaltens sein, etwa eine Aufgabe zu lösen, eine Tat zu vollbringen (z. B. Racheschwur) oder Abmachungen einzuhalten (Treueschwur). Aber auch die Wahrhaftigkeit einer Äußerung, etwa einer Aussage vor Gericht, kann beschworen werden.
In der Literatur ist ein abgelegter Schwur oft das auslösende Motiv, das Helden auf einen schweren oder langen Weg schickt. In der altnordischen Sagaliteratur verpflichtet nicht selten ein traditionsgemäß auf einem großen Julfest erwarteter Schwur diejenigen, die ihn – oft im Wetteifer mit anderen – abgelegt haben, zu tollkühnen Unternehmungen.
Die im Matthäusevangelium (Mt 5,33-35 EU) angeführte Belehrung Jesu „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst keinen Meineid schwören, und: Du sollst halten, was du dem Herrn geschworen hast. Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht, weder beim Himmel, denn er ist Gottes Thron, noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel für seine Füße, noch bei Jerusalem, denn es ist die Stadt des großen Königs. Auch bei deinem Haupt sollst du nicht schwören; denn du kannst kein einziges Haar weiß oder schwarz machen. Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen“ wird von manchen Christen, etwa den täuferischen Gruppen so auslegt, dass das Leisten eines Eides, auch vor Gericht, verboten sei. Die Vereinigten Staaten etwa akzeptieren von diesen Gemeinschaften stattdessen den Handschlag als Bekräftigung.
Formen
Zahlreiche Schwurformeln („bei meiner Ehre“, „so wahr mir Gott helfe'“ u. v. a. m.) wurden teils auch mit Schwurgesten kombiniert. Im Mittelalter gehörte dazu etwa der Griff um den eigenen Bart und bei Frauen um ihren Zopf. Noch praktiziert wird das parallele Strecken der drei Schwurfinger: Daumen, Zeige- und Mittelfinger.