Soziale Dienste der Justiz
Die Sozialen Dienste der Justiz umfassen in Deutschland verschiedene Formen der Sozialarbeit in der Justiz. Es wird zwischen ambulanten (Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich) und stationären Diensten (Justizvollzugsanstalten) unterschieden. Die Struktur ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Bisher unterstanden die Sozialen Dienste der Justiz fast ausschließlich den Landesjustizverwaltungen. Nur in Teilbereichen, wie dem Täter-Opfer-Ausgleich, sind freie Träger beauftragt. Im Bereich der Bewährungshilfe zeichnet sich eine Tendenz hin zur Privatisierung des Dienstes ab, so z. B. in Baden-Württemberg.