Steigbrief

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Steigbrief aus dem Jahre 1863, auf Steuerstempel-Papier

Als Steigbrief bezeichnete man etwa bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts notariell beurkundete Kaufverträge, hauptsächlich für Immobilien.

Begriffserklärung

Der Begriff ist von den Worten steigern bzw. versteigern abgeleitet. Hauptsächlich bei amtlich angesetzten Versteigerungen wurde ein Steigbrief als Vertragsprotokoll und Erwerbsnachweis erstellt. Die Urkunden waren grundsätzlich auf amtlichem Papier mit Steuerstempeln zu fertigen.

Literatur

  • Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Nr. 12, vom 10. Juni 1854, Seite 86, Instruktion bezüglich des Eintrags dinglicher Rechte an Immobilien in öffentlichen Büchern, § 24, Anlage H; (Digitalscan)
  • Eduard Bomhard: Kleiner Leitfaden für die Notare, Amberg, 1862, S. 109 u. 110; (Digitalscan)

Weblinks