Diskussion:Beherbergungsverbot

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Corradox in Abschnitt „Hausaufgaben“
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Begründung für die Aufhebung der Weiterleitung[Quelltext bearbeiten]

Wer vor der Aufhebung der Weiterleitung auf „Beherbergungsliste“ klickte, geriet auf eine Seite mit einer Übersicht über Verordnungen der Länder zur COVID-19-Pandemie. Er erfuhr so nicht unmittelbar, was ein Beherbergungsverbot bedeutet, welche Regelungen es hierzu gibt (bzw. gab) und wie Beherbergugsverbote von Fachleuten und Betroffenen bewertet werden.
Das soll der Artikel in seiner jetzigen Form leisten. --CorradoX (Diskussion) 18:53, 23. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Beschluss der Kanzlerin und der RegierungchefInnen vom 28.10.2020[Quelltext bearbeiten]

Beschlossen wurde folgendes:

--Pistazienfresser (Diskussion) 19:02, 28. Okt. 2020 (CET) mit:Beantworten

„4. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“

--Pistazienfresser (Diskussion) 19:05, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Soll ab 2. November gelten und durch die Länder umgesetzt werden. Unter die Überschrift „Bundesweite Beschlüsse“? --Pistazienfresser (Diskussion) 19:10, 28. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Bestimmte gesetzliche Grundlage für Beherbergungsverbote geplant[Quelltext bearbeiten]

3. Bevölkerungsschutzgesetz[Quelltext bearbeiten]

Entwurf wurde durch das Bundeskabinett beschlossen:

--Pistazienfresser (Diskussion) 20:01, 5. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Generell müsste durch den Aufbau des Artikels der „Gezeitenwechsel“ in der deutschen Politik und der Praxis der Pandemie-Bekämpfung deutlicher werden:
  1. „Weitgehender Lockdown“ → umfassendes, nur Geschäftsreisende ausschließendes Beherbergungsverbot;
  2. Phase der Lockerungen → schrittweise Wiederzulassung von Beherbergungen bis hin zur de-facto-Nichtanwendung von Beherbergungsverboten (Mitte Juli 2020 gab es beispielsweise nirgendwo in Deutschland Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner);
  3. „Rollback“-Phase (es gibt wieder – wenn auch zunächst nur vereinzelt – Risikogebiete in Deutschland) → Anwendung selektiver Beherbergungsverbote + Beschluss von Beherbergungsverboten durch weitere Länder
  4. (nur vorläufige?) Phase der Aussetzung selektiver Beherbungsverbote durch deutsche Gerichte → Wird es nach dem Ende des Lockdowns (Phase 5) eine Rückkehr in diese Phase geben?
  5. „Lockdown light“ → umfassendes, nur Geschäftsreisende ausschließendes Beherbergungsverbot. --CorradoX (Diskussion) 08:39, 6. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Aus dem oben verlinkten „Spiegel Online“-Artikel vom 3. November 2020 geht hervor, dass die Bundesregierung nach wie vor von der Vorstellung beseelt ist, dass sie über von der Legislative abgenickte Gesetze bestimmen dürfe, welche Reisen „unnötig“ seien. Es soll demnach sogar gesetzlich die Möglichkeit geschaffen werden, Geschäftsreisen und damit verbundene auswärtige Übernachtungen zu verbieten.
Die Frage, ob derartige Bevormundungen von Inländern verfassungsgemäß sind, behandelt „Spiegel Online“ nicht.
Vermutlich ist die „Trump-Krankheit“ auf Deutschland übergesprungen: Man muss nur oft genug das Wort „Reisen“ mit dem Attribut „unnötig“ verbinden, und schon setzt sich in den Köpfen von Journalisten und Bürgern die Vorstellung fest, der Staat habe generell das Recht, Reisen im Inland zu unterbinden. --91.97.60.39 09:00, 6. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Bitte keine persönlichen Stellungnahmen bei Wikipedia!
Zentral für die Beurteilung von Beherbergungsverboten durch das Bundesverfassungsgericht wird die Frage sein, ob diese zweckmäßig (d. h. zielführend) seien.
Einerseits hält das Johns Hopkins Institut in Baltimore Reisen generell für einen der drei Haupt-Pandemietreiber.
Andererseits behaupten deutsche Wissenschaftler, Reisen innerhalb Deutschlands seien kein Hauptgrund für den Anstieg der Infiziertenzahlen im Herbst 2020. --CorradoX (Diskussion) 09:08, 6. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Wissenschaftliche Grundlagen[Quelltext bearbeiten]

Danke für den umfangreichen Artikel! Was noch fehlt ist die wisschenschaftliche Begründung für solche Verbote und die Auswertung der Ergebnisse solcher Verbote. Vielleicht kann das noch jemand nachtragen? Danke, --Markus (Diskussion) 20:54, 15. Jan. 2021 (CET)Beantworten

„Hausaufgaben“[Quelltext bearbeiten]

Hier kann man nachlesen, was in diesem Artikel alles noch zu aktualisieren und ggf. zu präzisieren ist. Frisch ans Werk! --CorradoX (Diskussion) 17:50, 19. Mai 2021 (CEST)Beantworten