Diskussion:Davon-Vermerk

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 2A02:908:F461:4D00:84D7:7131:F4B0:E7CA in Abschnitt Die Erklärung ist sehr dürftig...
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Die Erklärung ist sehr dürftig...[Quelltext bearbeiten]

Der "Davon-Vermerk" bezieht sich nicht nur alleine auf die Verbindlichkeiten der Bilanz. Weitere Stichworte => Forderungen, diverse GuV-Posten.... (nicht signierter Beitrag von 87.234.240.54 (Diskussion) 14:49, 11. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

+1 Davon-Vermerke findet man in der Bilanz, in der GuV, im Anhang, im Lagebericht... Überall, wo man eine Angabe machen muss (oder will), die in einer zuvor genannten Angabe bereits ganz oder teilweise enthalten ist. Z.B. Verbindlichkeiten X, davon aus Steuern Y...oder Sonstige betriebliche Erträge X, davon aus Währungskursgewinnen Y..., Zinsaufwand X, davon mit verbundenen Unternehmen Y.... Die Vorschriften, welche Davon-Vermerke unter welchen Umständen zu machen sind, sind im deutschen HGB&Co querbeet verteilt, das macht es auch nicht gerade einfacher, sie vollständig zusammenzutragen.... Von IFRS, US-GAAP etc. mal ganz zu schweigen. Kein Wunder also, dass der Artikel so stiefmütterlich behandelt wird. --2A02:908:F461:4D00:84D7:7131:F4B0:E7CA 21:14, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten