Diskussion:Fremdbesitzverbot

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 79.202.202.227 in Abschnitt Fremdbesitzverbot, - nicht nur bei Apothekern
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Fremdbesitzverbot, - nicht nur bei Apothekern[Quelltext bearbeiten]

Das Fremdbesitzverbot gilt nicht nur bei Apothekern, sondern auch in anderen verkammerten Freien Berufen (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Anwälte, Psychotherapeuten, ...). Ursprünglich war das nicht nur in Deutschland so sondern vergleichbar auch in anderen Staaten Europas. Bei Anwälten in England tritt 2012 allerdings absehbar eine Änderung ein: http://anwaltsblatt.anwaltverein.de/nachrichten-details/items/Fremdbesitz-in-England.html. --79.202.202.227 22:22, 19. Jan. 2012 (CET)Beantworten