Diskussion:Gärtnergehilfe

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von BKSlink in Abschnitt Landwirtschaftskammern als Prüfeinrichtung
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Ein Gärtnergehilfe mit Ausbildung und staatlicher Prüfung kann nicht als Hilfsarbeitskraft kategorisiert werden. Die Ausbildung zielt ausdrücklich auf die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten, und in vielen Betrieben führen Gehilfen eigenverantwortlich bestimmte Abteilungen oder Kulturen und leiten mehrere Hilfsarbeiter an. Warum im Gärtnerberuf "Gehilfe" anstelle des im Handwerk üblichen "Geselle" verwendet wird, wäre eine interessante Frage, auf die ich leider noch keine Antwort gefunden habe. --79.211.244.95 22:35, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Der Weblink auf http://gaertnermeister.info ist tot --79.211.244.95 22:42, 3. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Landwirtschaftskammern als Prüfeinrichtung[Quelltext bearbeiten]

Da es die Landwirtschaftskammern nicht in allen deutschen Bundesländern gibt, werden die Prüfungen von entsprechenden Verwaltungeinheiten abgenommen. So dürften dies etwa in Baden-Württemberg die Regierungspräsidien sein. Dies sollte im Artikel ergänzt werden.--BKSlink 19:22, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten