Diskussion:Minderheitsvotum

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Ich habe den bisherigen Artikel in den Artikel Sondervotum integriert. Das Lemma lag näher, da der alte Artikel vor allem das Minderheitsvotum im Bundesverfassungsgerichtsgesetz erläutert hat. Dabei heißt dieses Institut dort selbst "Sondervotum" (vgl. § 30 Abs. 2 BVerfGG). Der bsiherige Artikel ließ allerdings darauf schließen, dass es Minderheitsvoten auch außerhalb der Rechtsprechung gibt. Der alte Einleitungssatz lautete: "Als Minderheitsvotum oder Minderheitenvotum wird die abweichende Meinung einer Person oder einer Gruppe in einem Kollegialgremium bezeichnet, die nicht der Mehrheitsauffassung entspricht. Grundsätzlich sind Minderheitsvoten stets dann zulässig, wenn keine einstimmige Entscheidung getroffen werden muss.". Ich halte es daher für denkbar, dass dieser Artikel der übergreifendere sein könnte, der das Minderheitsvotum in anderen Kollegialgremien behandelt, der Artikel Sondervotum hingegen das Minderheitsvotum vor Gericht. Sobald jemand andere Beispiele findet und einen übergreifenderen Artikel schreiben will, kann der redirect gerne wieder aufgehoben werden. --Alkibiades 19:55, 7. Aug 2005 (CEST)