Justizirrtum um Thomas Ewers

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Der Justizirrtum um Thomas Ewers bezeichnet den Fall des Thomas Ewers (* 1969), der wegen angeblicher Vergewaltigung seiner Ex-Freundin zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Kurz nachdem er die volle Haftzeit abgesessen hatte, gab das vermeintliche Opfer zu, die Tat frei erfunden zu haben, und wurde wegen Freiheitsberaubung zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Fall[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Thomas Ewers wurde 2001 von Claudia K., seiner früheren Lebensgefährtin, angezeigt und der zweifachen Vergewaltigung 1997 und 2001 beschuldigt. Außerdem habe er sie 1997 einmal zwei Stunden an einen Heizkörper gekettet. Die beiden hatten zuvor eine langjährige Beziehung gehabt, aus der eine gemeinsame Tochter (* 1992) stammte. Claudia K. lebte inzwischen in einer neuen Beziehung mit David K. und hatte gegen Ewers ein Kontaktverbot mit dem Kind erwirkt, mit dem dieser sich nicht abfinden wollte. Ewers bezeichnete die Vorwürfe vor dem Landgericht Dortmund als Lügen. Nachdem Claudia K. nicht sagen konnte, wann die Taten 1997 genau passiert sein sollten, beantragte Ewers ein Glaubwürdigkeitsgutachten. Die Kammer lehnte dies jedoch ab und führte später im Urteil aus:

„Die Unsicherheit über die zeitliche Reihenfolge hält die Kammer nicht für ein Bedenken gegen die Richtigkeit der Aussage [...] Hätte nämlich die Zeugin eine erfundene Geschichte mitteilen wollen, hätte sie sich auch in zeitlicher Hinsicht festgelegt [...] Das abwägige [sic] Verhalten der Aussage, sie wisse es nicht genau, spricht für ihre Wahrheitsliebe.“

Ewers wurde 2002 nach vier Verhandlungstagen wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung in erster Instanz zu sieben Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof verneinte in seiner Revisionsentscheidung den Tatbestand der Freiheitsberaubung und reduzierte die Strafe 2003 auf sechs Jahre und acht Monate. Ewers musste die Strafe vollständig absitzen, da er weiterhin seine Unschuld beteuerte und deshalb als nicht kooperationsbereit eingestuft wurde.[1][2][3][4] Auch an der Beerdigung seiner Mutter während der Haftzeit durfte er nicht teilnehmen.[5]

Verfahren gegen Claudia K. und David K.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kurz nach Ewers’ Haftentlassung gab Claudia K. nach Gesprächen mit der gemeinsamen Tochter 2010 in einem Brief zu, die Vergewaltigungsvorwürfe frei erfunden zu haben. Ewers übergab den Brief der Staatsanwaltschaft, die 2011 Anklage gegen Claudia K. wegen mittelbarer Freiheitsberaubung und gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten David K. wegen Anstiftung dazu erhob.[1] Der Prozess fand erst 2014 statt. Claudia K. sagte aus, Ewers habe sie misshandelt, jedoch nicht vergewaltigt. Die Anzeige wegen Vergewaltigung sei eine Idee ihres damaligen Lebensgefährten gewesen, der auch die sexuellen Übergriffe inszeniert habe, nachdem Ewers den beiden über längere Zeit nachgestellt habe. Sie habe nur mit einer Bewährungsstrafe für Ewers gerechnet. David K. erklärte, sie habe ihm erzählt, tatsächlich vergewaltigt worden zu sein. Deshalb habe er zur Anzeige geraten.

Ewers bestätigte ein belastetes Verhältnis zu David K., der wiederholt seine Tochter geschlagen habe. Einmal sei es zu einer Schlägerei gekommen, wofür Ewers eine mehrmonatige Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung erhalten habe. Die Tochter von Ewers und Claudia K. sagte aus, der neue Lebensgefährte habe regelmäßig Drogen genommen und Mutter und Tochter fast täglich geschlagen. Sie habe als erste den Vergewaltigungsvorwurf hinterfragt und durch Gespräche mit ihrer Mutter die Aufklärung in Gang gebracht.[6]

2014 wurde Claudia K. schließlich vom Landgericht Dortmund zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Ferner verlor sie den Anspruch auf eine monatliche Rente über 122 Euro, die ihr nach dem Opferentschädigungsgesetz gezahlt worden war. David K. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.[7][3][8]

Wiederaufnahmeverfahren Ewers[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Geständnis von Claudia K. eröffnete das Landgericht Essen ein Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich Ewers’ ursprünglicher Verurteilung wegen Vergewaltigung. Im April 2014 erfolgte eine Beweisaufnahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Kammer setzte eine erneute öffentliche Hauptverhandlung an.[9] Am 30. Juni 2014, zwölf Jahre nach dem ersten Urteil, wurde Thomas Ewers freigesprochen. In der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter:[10]

„Für das, was Sie erlebt haben, fehlen einem die Worte. Wir fühlen mit Ihnen.“

Thomas Ewers leidet seit seiner Haftzeit unter posttraumatischen Belastungsstörungen und ist trotz einer Ausbildung zum Koch während der Haft arbeitslos.[5][2]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Drei Jahre Haft für erfundene Vergewaltigung (Memento vom 12. Mai 2014 im Internet Archive), WDR, 5. Mai 2014.
  2. a b Wie eine Lüge Thomas Ewers ins Gefängnis brachte (Memento vom 8. Mai 2014 im Internet Archive), Stern TV, 6. Mai 2014.
  3. a b Fall Ewers: 3 Jahre Haft für Vergewaltigungs-Lüge, Westfälischer Anzeiger, 5. Mai 2014. Abgerufen am 6. Mai 2014.
  4. Frank Lahme: Zu Unrecht verurteilt: Thomas Ewers hofft wieder, Westfälischer Anzeiger, 23. Dezember 2013. Abgerufen am 6. Mai 2014.
  5. a b Saß Thomas Ewers sieben Jahre unschuldig in Haft?, Neue Ruhr Zeitung, 20. Februar 2014. Abgerufen am 6. Mai 2014.
  6. Fall Thomas Ewers: Desaströse familiäre Verhältnisse, Westfälischer Anzeiger, 23. April 2014. Abgerufen am 7. Mai 2014.
  7. Frank Lahme: Jetzt sitzt das vermeintliche Opfer auf der Anklagebank, Westfälischer Anzeiger, 17. April 2014. Abgerufen am 9. Mai 2014.
  8. Martin von Braunschweig: Ex-Freundin: Vergewaltigungen waren frei erfunden, RuhrNachrichten, 16. April 2014. Abgerufen am 6. Mai 2014.
  9. Freispruch für Thomas Ewers nur eine Frage der Zeit, Westfälischer Anzeiger, 15. April 2014. Abgerufen am 6. Mai 2014.
  10. Thomas Becker: Ex-Freundin entlastet Verurteilten: Freispruch nach sieben Jahren Haft, WDR, 30. Juni 2014. Abgerufen am 3. Mai 2015.