Triebfahrzeugführende
Triebfahrzeugführende ist der in der Schweizer Gesetzessprache verwendete Begriff für Lokführer sowie andere Personen, die direkt oder indirekt (z. B. als Rangierleiter an der Spitze eines Zuges) ein Triebfahrzeug führen.
Ausbildung
Seit der Bahnreform (1. Januar 1999) werden Triebfahrzeugführende durch das Bundesamt für Verkehr geprüft und zugelassen. Sie erhalten dafür einen Ausweis, den sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mitführen müssen.
Bis dahin waren Ausbildung und Prüfung der Lokführer, Wagenführer, Rangierlokführer, Tramführer Sache der Eisenbahnunternehmen selbst. Für Fahrten auf den Strecken anderer Unternehmen mussten dann oft zusätzliche Prüfungen abgelegt werden.
Seit 2002 wird die Ausbildung der Triebfahrzeugführenden durch die Firma Login Berufsbildung, eine gemeinsame Ausbildungsorganisation vieler Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, durchgeführt.
Während der Ausbildung sind die angehenden Lokführer bei einem Eisenbahnunternehmen angestellt und werden entlöhnt.[1]
Voraussetzungen
- Abgeschlossene mind. dreijährige Berufslehre oder Matura
- Mindest- und Höchstalter (je nach Arbeitgeber)
- PKW-Führerschein (je nach Arbeitgeber)
- gute Gesundheit
- psychische Belastbarkeit
Arbeitsbedingungen
Unregelmässige Arbeitszeiten auch am Wochenende und in der Nacht gehören zum Beruf. Die Arbeit in Teilzeit ist möglich und wird auch angeboten. Auch die Ausbildung ist in Teilzeit möglich.
Karrieremöglichkeiten
Die Ausbildung gilt jeweils nur für einen bestimmten Zugstyp, nahe liegend ist also die Zusatzausbildung für weitere Zugstypen. Ebenso benötigen bestimmte Strecken und Bahnhöfe einen besonderen Kurs oder ein bestimmtes Schulungsmodul. Ebenso müssen sich Lokführer für die periodische Prüfung vorbereiten.
Neben diesen Möglichkeiten im Fahrdienst, gibt es für Ausgebildete Lokführer auch noch andere Entwicklungsmöglichkeiten:
- Führung
- Planung
- Ausbildung
- Prüfungsexperte
Verdienst
Bei den Schweizerischen Bundesbahnen erhalten die Lokführer umgerechnet bis zu etwa 70.000 Euro pro Jahr, zuzüglich Wochenend- und Nachtzuschläge, bei einer Wochenarbeitszeit von 41 Stunden und 26 Urlaubstagen pro Jahr.[2]
Einzelnachweise
- ↑ http://www.login.org/de/weiterbildungen/lokfuehrer-in/ausbildung/
- ↑ Aus für die Holzherdzulage. In: Handelsblatt vom 17. Juli 2007
Siehe auch
- Triebfahrzeugführer (Deutschland)
Weblinks
- Verordnung vom 30. Oktober 2003 über die Zulassung von Triebfahrzeugführenden der Eisenbahnen (VTE)
- Login, die gemeinsame Ausbildungsorganisation der Schweizer Bahnen
- http://www.berufskunde.com/4DLINK1/4DCGI/00ZH/beruf-lokomotivfuhrer/284/Berufsbild
- http://www.berufsberatung.ch/dyn/1199.aspx?id=3772