Verkehrsverstoß

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Unter einem Verkehrsverstoß versteht man ein Fehlverhalten im Straßenverkehr. Verkehrsverstöße werden gemäß dem bundesweit einheitlichen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog geahndet. Dieser enthält jedoch nur Regelsätze und ist nicht verpflichtend.

Ziel des Katalogs ist es, eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherzustellen. Seit dem 2. Januar 1958 werden alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit einer deutschen Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister dokumentiert.

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt dieses Register und erstellt und veröffentlicht auch nationale Statistiken.[1] Es enthält automatisiert die Verurteilungen (z. B. Nebenstrafen) der Verkehrsteilnehmer durch Gerichte (RiStBV).

Je nach Schwere des Verkehrsverstoßes wird zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschieden. Die Bestrafung kann ein Verwarnungsgeld, eine Geldbuße mit oder ohne Fahrverbot bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis sein. Eine gravierende Verkehrsstraftat, z. B. Trunkenheit im Verkehr, kann auch mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.

Siehe auch

VerkehrsrechtVerkehrsordnungswidrigkeitVerkehrsstraftat

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kraftfahrt-Bundesamt - Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (Stand 1. Februar 2009)