Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Anreicherungsverordnung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. September 2016 um 09:29 Uhr durch BMK (Diskussion | Beiträge) (Daten eingefügt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Flagge der Europäischen Union
Basisdaten der
Verordnung Nr. 1925/2006
Titel: Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln
Kurztitel:
(nicht amtlich)
Anreicherungsverordnung
Rechtsnatur: Verordnung
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Lebensmittelrecht
Veröffentlichung: 20. Dezember 2006
Inkrafttreten: 1. Juli 2007
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten!

Mit Anreicherungsverordnung wird die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln bezeichnet.

Es gibt eine breite Palette von Nährstoffen und anderen Zutaten, die Lebensmitteln bei der Herstellung zugesetzt werden können, unter anderem Vitamine, Mineralstoffe einschließlich Spurenelementen, Aminosäuren, essentielle Fettsäuren, Ballaststoffe, verschiedene Pflanzen und Kräuterextrakte.

Ihr Zusatz zu Lebensmitteln war bisher in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch unterschiedliche nationale Vorschriften geregelt, die den freien Verkehr dieser Erzeugnisse behinderten, ungleiche Wettbewerbsbedingungen schufen und somit direkte Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes hatten.

Daher hat es der Europäische Gesetzgeber für notwendig befunden, diese Verordnung zur Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu erlassen.

Die Anreicherungsverordnung gilt ebenso wie die Health-Claims-Verordnung seit dem 1. Juli 2007. Beide Verordnungen nehmen gegenseitig aufeinander Bezug, was zu Verschränkungen in den Rechtsvorschriften führt.

Weblinks