Vertrag von Saint-Germain-en-Laye (1635)

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Im Vertrag von Saint-Germain-en-Laye (1635) vom 26. und 27. Oktober 1635 zwischen Ludwig XIII. und Bernhard von Sachsen-Weimar wurde geregelt, dass die französische Staatskasse die Finanzierung des in schwedischen Diensten stehenden Heeres von Sachsen-Weimar übernimmt. Schweden war als bisheriger Unterstützer der protestantischen Streitmacht nach seiner Niederlage in der Schlacht bei Nördlingen (1634) mit eigenen Problemen und Finanzsorgen befasst, Bernhard hatte zugleich sein Herzogtum eingebüßt und war somit ohne Finanzquelle.

Nach längeren Verhandlungen sagte Kardinal Richelieu dem Herzog für die Dauer des Krieges 4 Millionen Livres jährliche Subsidiengelder zur Unterhaltung eines Heers von 12.000 Mann zu Fuß und 6.000 Reitern mit der nötigen Artillerie zu. In einem Anhang zum Vertrag ließ sich Bernhard durch Richelieu die Lieferung von "achtzig schweren Pelzmänteln" zum eigenen Gebrauch zusichern. In einem geheimen Artikel wurde dem Deutschen das Elsass unter der Bedingung versprochen, die katholische Religion dort nicht zu verdrängen. Für den Fall, dass jenes Land ihm beim Abschluss des Friedens nicht zugeeignet werden könne, erhielt der protestantische Herzog alternativ eine angemessene Vergütung zugesichert. Damit war Bernhard letztlich von Frankreich abhängig.