Zivilverfassung des Klerus

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Prozentualer Anteil von Priestern, die 1791 den Eid auf die Zivilverfassung des Klerus geleistet hatten. Die in der Karte eingetragenen Grenzen entsprechen nicht den historischen, sondern denjenigen der Départements mit Stand von 2007, da die zugrundeliegenden Daten in den Départementsarchiven erhoben wurden.

Die Zivilverfassung des Klerus (auch: Zivilkonstitution, französisch: Constitution civile du clergé) von 1790 war die Grundlage für die Integration der katholischen Kirche in das durch die französische Revolution veränderte politische System in Frankreich. Sie machte die Geistlichen zu vom Volk gewählten und vom Staat besoldeten Beamten ihrer Pfarreien und Bistümer.

Inhalt und Folgen

Die französische Nationalversammlung hatte bereits am 13. Februar 1790 die katholischen Orden aufgehoben. Seit dem 22. Mai debattierte die Versammlung über die Weltgeistlichen. Am 12. Juli 1790 wurde die Zivilverfassung verabschiedet und am 24. August verkündet.

Die beschlossene Zivilverfassung setzte sich aus vier Teilen zusammen. Diese beschäftigten sich mit den kirchlichen Ämtern, der Bezahlung der Geistlichen und weiteren Fragen. Die Zuständigkeitsgebiete der Diözesen wurden den neuen staatlichen Einheiten der Départements angepasst. Jedes Departement erhielt ein Bistum. Damit wurde die Zahl der Bischofssitze von 139 auf 83 reduziert. Die Pfarreien sollten so eingerichtet werden, dass ein Pfarrer für 6000 Einwohner zuständig sein sollte.

Die Bischöfe und Pfarrer wurden wie staatliche Funktionäre gewählt. Für die Bischofswahlen gab es Wählerversammlungen von Priestern und Laien auf der Ebene des Departements. Vergleichbar verlief auch die Wahl der Pfarrer auf kommunaler Ebene. Die bisherigen Domkapitel wurden abgeschafft, an ihre Stelle traten so genannte Episkopalräte.

Der Klerus wurde durch die Zivilkonstitution nunmehr staatlich besoldet. Dabei blieben allerdings erhebliche hierarchische Unterschiede bestehen. So bezog der Erzbischof von Paris ein Gehalt von 50.000 Livres, ein Dorfpfarrer aber nur 1200 Livres. Ein weiterer Punkt der Zivilkonstitution war die feste Bindung der Kleriker an den Ort ihres Amtes.

Die Zivilkonstitution vollendete die Entwicklung der französischen Kirche zu einer Nationalkirche. Die Bindung an den Papst wurde gelockert. Anweisungen aus Rom wurden von der Regierung kontrolliert, Abgaben nach Rom eingestellt, und dem Papst jegliche kirchliche Gerichtsbarkeit entzogen. Über Bischofs- und Pfarrerwahlen wurde die Kurie informiert, ohne dass diese einen Einfluss auf die Entscheidung hätte nehmen können. Lediglich als Symbol, als „sichtbares Haupt der universalen Kirche“, wurde der Papst anerkannt. Alle Kleriker hatten einen Eid auf die Verfassung der Republik abzulegen.

Im Jahr 1791 lehnte Papst Pius VI. die Zivilkonstitution ab. Zu dieser Zeit hatten etwa 55 % der Priester in ländlichen Gemeinden und zwischen 25 % und 48 % in den städtischen Gemeinden den verlangten Eid geleistet. Innerhalb der katholischen Kirche Frankreichs kam es nach der Erklärung des Papstes zu einer Spaltung zwischen verfassungstreuen und romtreuen Klerikern, mit tiefen Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Weblinks