Protokollarische Rangordnung in der Schweiz

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Die offizielle protokollarische Rangordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist durch das Protokollreglement und die Präzedenztabelle des Aussendepartementes bestimmt. Zu beachten ist, dass gemäss diesen Vorschriften nicht – wie verbreitet angenommen – die Nationalratspräsidentin oder der Nationalratspräsident das protokollarisch höchste Amt innehat, sondern die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident.[1]

Dieses Reglement gelangt allerdings in erster Linie bei Anlässen im Rahmen der internationalen Beziehungen (z. B. Staatsbesuchen) zur Anwendung, weil gemäss Bundesverfassung der Bundesrat die Schweiz nach aussen vertritt (Art. 184 Abs. 1 BV). Im innerstaatlichen Bereich wird hingegen der Präsident des Nationalrates in der Funktion als Präsident der Vereinigten Bundesversammlung als «höchster Schweizer» verstanden, weil die Bundesversammlung «die oberste Gewalt im Bund» (Art. 148 Abs. 1 BV) ausübt.[2][3]

Die protokollarische Reihenfolge der Amtsträgerinnen oder Amtsträger des Bundes unter sich richtet sich nach der Reihenfolge ihrer Wahl (Anciennität), diejenige der kantonalen Amtsträgerinnen oder Amtsträger nach der Reihenfolge der Kantone in der Bundesverfassung. Ehegatten der Amtsträgerinnen oder Amtsträger haben grundsätzlich denselben Rang.[1]

Die derzeitige, vom Bundesrat am 29. September 2017 genehmigte Rangfolge gemäss Protokollreglement und Präzedenztabelle ist:

  1. Gesamtbundesrat
    1. Die Bundespräsidentin (2024: Viola Amherd)
    2. Die Vizepräsidentin des Bundesrates (2024: Karin Keller-Sutter)
    3. Die anderen Mitglieder des Bundesrates in der Reihenfolge ihrer Wahl (Guy Parmelin, Ignazio Cassis, Albert Rösti, Elisabeth Baume-Schneider, Beat Jans) und gleichrangig, jedoch nach den Bundesräten, der General der Schweizer Armee (das Amt ist nur im Kriegsfall besetzt)
  2. Der Nationalratspräsident (2023/2024: Eric Nussbaumer)
  3. Die Ständeratspräsidentin (2023/2024: Eva Herzog)
  4. Der Bundeskanzler (ab 2024: Viktor Rossi)
  5. Die Bundesgerichtspräsident (ab 2023: Yves Donzallaz)
  6. Altbundesräte (frühere Mitglieder des Bundesrates in der Reihenfolge ihrer Wahl: Arnold Koller, Adolf Ogi, Kaspar Villiger, Ruth Dreifuss, Moritz Leuenberger, Pascal Couchepin, Ruth Metzler-Arnold, Joseph Deiss, Samuel Schmid, Micheline Calmy-Rey, Christoph Blocher, Hans-Rudolf Merz, Doris Leuthard, Eveline Widmer-Schlumpf, Ueli Maurer, Didier Burkhalter, Simonetta Sommaruga, Johann Schneider-Ammann, Alain Berset)
  7. Präsidenten der Kantonsregierungen (bei den Kantonsbehörden ist die Reihenfolge in der Bundesverfassung massgebend), – Kardinäle der katholischen Kirche (Kurt Koch), der Ratspräsident des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, Grossrabbiner
  8. Die Vizepräsidentin des Nationalrates (2023/2024: Maja Riniker), sofern sie nicht als Abdelegierte des Präsidenten erscheint
  9. Der Vizepräsident des Ständerates (2023/2024: Andrea Caroni), sofern er nicht als Abdelegierter der Präsidentin erscheint
  10. Der Vizepräsident des Bundesgerichts (ab 2023: François Chaix), sofern er nicht als Abdelegierter des Präsidenten erscheint
  11. Die Nationalräte in der Reihenfolge ihrer Wahl
  12. Die Ständeräte in der Reihenfolge ihrer Wahl
  13. Der Chef der Armee (Thomas Süssli), Staatssekretäre der Bundesverwaltung, Bischöfe
  14. Die Richter am Bundesgericht
  15. Der Präsident des Bundesstrafgerichts
  16. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
  17. Der Präsident des Bundespatentgerichts
  18. Der Bundesanwalt (Stefan Blättler)
  19. Gleichrangig: Schweizerische Missionschefs, Korpskommandanten und die obersten Führungspersonen der Nationalbank, SBB, Post und des ETH-Rates
  20. Vizepräsidenten der Kantonsregierungen
  21. Der Vizepräsident des Bundesstrafgerichts
  22. Der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts
  23. Der Vizepräsident des Bundespatentgerichts
  24. Mitglieder der Kantonsregierungen
  25. Direktoriumsmitglieder der Nationalbank SNB
  26. Gleichrangig: Botschafter, Divisionäre, Delegierte des Bundesrats, Direktoren der Bundesämter, Generalsekretär der Bundesversammlung, Generalsekretäre der Departemente, Vizekanzler, Delegierte für Handelsverträge
  27. Gleichrangig: Stadtpräsident der Bundesstadt Bern (Alec von Graffenried), Rektoren von Universitäten und Hochschulen
  28. Gleichrangig: Präsidenten der gesetzgebenden Behörden der Kantone, Brigadiers, stellvertretende Direktoren der Bundesämter
  29. Dekane von Fakultäten und Direktoren von Hochschulen
  30. Gleichrangig: Präsidenten der Ober- oder Kantonsgerichte, höhere kirchliche Würdenträger
  31. Gleichrangig: Die Richter am Bundesstrafgericht, Professoren von Universitäten und Hochschulen
  32. Die Richter am Bundesverwaltungsgericht
  33. Die Richter am Bundespatentgericht
  34. Präsidenten der Regierungsbehörden von Gemeinden
  35. Gleichrangig: Staatsschreiber, Minister im diplomatischen Dienst, Obersten, Vizedirektoren der Bundesämter
  36. Mitglieder der gesetzgebenden Behörden der Kantone
  37. Gleichrangig: Kantonsrichter, Staatsanwälte der Kantone, Präsidenten der gesetzgebenden Behörden der Gemeinden, Oberstleutnants
  38. Gleichrangig: Majore, Sektionschefs der Bundesverwaltung, Pfarrer und Priester

Einzelnachweise

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  1. a b Die wirklich Wichtigen und Mächtigen der Schweiz, Neue Zürcher Zeitung, 23. Dezember 2013, abgerufen am 1. Januar 2014.
  2. 20min.ch: Wer ist nun eigentlich höchster Schweizer? 1. Januar 2014, abgerufen am 3. Januar 2020.
  3. Felix Schindler: Die Schweiz hat keinen höchsten Schweizer. In: Tages-Anzeiger. 9. August 2014, ISSN 1422-9994 (tagesanzeiger.ch [abgerufen am 3. Januar 2020]).